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Doppelherrschaft

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Doppelherrschaft Artikel

Als eine mögliche Form der Herrschaft ist die Doppelherrschaft ("Dyarchie") gar nicht so selten; sie liegt vor, wenn eine Institution bzw. Organisation zwei gleich berechtigte Führungspersönlichkeiten hat.

Staatsrechtliche Doppelherrschaften

Beispiele sind hier das Doppelkönigtum der Römer und Sabiner, ebenso das je erbliche Doppelkönigtum zweier Königshäuser in Sparta. Auch die Gegenwart (2004) weist ein Beispiel auf: Das Fürstentum Andorra, eine parlamentarische Monarchie, hat zwei Wahlmonarchen an der Spitze, nämlich (1) den Präsidenten eines anderen Staates (Frankreichs als Rechtsnachfolgers der Grafen von Foix ) und (2) den spanischen Bischof von Urgell.

Auch eine Doppelspitze von Republiken kommt vor: Zwei Schofeten in dem antiken Karthago, zwei Konsuln in dem antiken Römischen Reich, zwei Capitani Reggenti in dem heutigen San Marino.

Privatrechtliche Doppelherrschaften

Im deutschen Wirtschaftsleben sind zwei gleichberechtigte Vorstandsmitglieder nicht unüblich, besonders häufig in der Offenen Handelsgesellschaft oder in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - dort auch mehrköpfige Herrschaftsformen. Auch die sog. "Tarifhoheit " wird von zwei "kollektiven Akteuren" ausgeübt, die sogar Konfliktgegnern sind: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften üben sie gemeinsam aus.

Sieht man die (eheliche) Kernfamilie unter Herrschaftsaspekten, so sind nach deutschem Familienrecht Vater und Mutter gleich berechtigt, etwa zur Erziehung ihrer Kinder.

Siehe auch

Herrschaft


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